Am 30. Juli 2020 richtete ich gezielte Fragen zu den PCR Testungen in Bezug auf sogenannte NEUINFEKTIONEN an die Leiterin des Gesundheitsamtes Ortenauskreis, Evelyn Bressau. Die Antworten, die ich erhielt, sind mehr kurios. Man könnte vermuten, dass das Gesundheitsamt wusste, was es tut. Umso schlimmer, da das Gesundheitsamt in den Antworten bestätigte, dass zum einen der PCR Test keine Infektion feststellt, zum anderen positive Ergebnisse nicht durch einen zweiten Test bestätigt wurden. Warum positiv ausfallende PCR Testungen als sogenannte „Neuinfektionen“ in die Statistik des RKI einflossen und dies, obwohl der PCR Test keine Infektion feststellen kann, beantwortete das Gesundheitsamt mit der lapidaren Antwort: „Das ist so.“

Auszüge

Freitag, 28. August 2020 13:15

Hallo Frau Kern,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde weitere Fragen haben zu ihren Antworten, vorab aber eine ganz dringende zu ihrer Aussage:

„Positiv Getestete sind mit Infizierten gleichzusetzen und werden entsprechend fallzahlmäßig
geführt.“

Wer verfügt, dass positiv Getestete mit Infizierten gleichzusetzen und als solche in der Statistik der Infizierten zu führen sind? Auf wessen Weisung erfolgt diese Vorgehensweise?
Stephan Roth

Montag, 31. August 2020 07:14

Hallo Herr Roth,
das wir nicht verfügt, das ist so – diesbezüglich erteilt niemand eine „Weisung“.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kern
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Amtsleiterin Ordnungsamt
Okenstraße 29, 77652 Offenburg

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Freitag, 7. August 2020 12:05

Hallo Frau Rauer,
schauen Sie:

https://web.archive.org/web/20200814123829/https:/www.swissmedic.ch/dam/swissmedic/de/dokumente/bewilligungen/mikrobiologische_laboratorien/mv_covid19_testung_ch.pdf.download.pdf/Merkblatt_COVID-Testung_Swissmedic_BAG_final_de.pdf

Unter Punkt PCR/NAT
PCR/NAT Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology) Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiöse Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.

Weshalb werden dann die PCR Tests überhaupt herangezogen. Im Zertifikat des von Prof. Drosten entwickelten Test, wird dies sogar explizit erwähnt.

Über eine Antwort zu dieser und den aus der vorherigen Mail gestellten Fragen wird gebeten.

Viele Grüße
Stephan Roth

Dienstag, 11. August 2020 07:37

Sehr geehrter Herr Roth,

das ist richtig. Ein positiver PCR-Befund sagt nicht unbedingt etwas über die Infektiosität aus. Untersuchungsmethoden, die den vermehrungsfähigen -also infektiösen- Erreger nachweisen sind sehr viel aufwändiger. Dafür sind Speziallabore notwendig.

Herzliche Grüße,
P. Rauer