13. November 2023 – Eingabe der Strafanzeige

Strafanzeige gegen Entscheidungsträger

Wichtige Anlagen

22. November 2023

Schreiben

23. November 2023

Schreiben

27. November 2023 – Eingangsmitteilung Polizei Achern

Schreiben

21. Dezember 2023

Mitteilung AZ Staatsanwaltschaft

07. Januar 2024 – Weitere Beweise

Schreiben vom 7.Januar 2024
Anlagen: https://www.kms-cloud.de/index.php/s/DdaSmsKpBSJBaQ7

10. Januar 2024

Anfrage zu Aktenzeichen

24. Januar 2024 

Übermittlung von über 60 Berichten möglicher Impfgeschädigter / weitere Beweise
Schreiben
Anlagen

Anlage 1 (Berichte von Betroffenen) ist nur in gedruckter Version als Anlage dabei.

Eingangsbestätigung

29. Januar 2024

Schreiben an die Polizei Achern mit Sammlung von Ausschnitten des Mitteilungsblatts Achern Aktuell zu Corona „Impfungen“.

Schreiben hier downloaden

Anlagen gedruckt:
https://corona-aufarbeiten.de/2024/01/28/achern-aktuell-2022/
https://corona-aufarbeiten.de/2024/01/27/achern-aktuell-nr-1-2021/

5. Februar 2024

Briefeinschreiben, jeweils an die Polizei Achern, an das Polizeipräsidium Offenburg als der Polizei Achern vorangestellte Behörde und an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, mit der Aufforderung, endlich zu handeln. Denn weiterhin werden die Corona-Gen-Präparate angeboten und vermutlich auch weiterhin an gutgläubige Menschen verabreicht.

Schreiben hier downloaden

8. Februar 2024

Schreiben Staatsanwaltschaft hier downloaden.

21. Februar 2024

Die Staatsanwaltschaft kündigt darin an, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe abgegeben zu haben. Dies möglicherweise deshalb, da in einer ähnlich ausgearbeiteten Strafanzeige Entscheidungsträger der Staatsanwaltschaft Baden-Baden selbst angezeigt wurden.

Schreiben Staatsanwaltschaft hier downloaden.

06. Mai 2024

Schreiben an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, da die Strafanzeige bis zum 6. Mai noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe registriert wurde. Schreiben hier downloaden.

13. Mai 2024

Schreiben an die Polizei Achern. Darin weitere anonymisiert Zuschriften von durch die Corona-Gen-Therapie Geschädigten,RKI-Files, Zuständigkeitsanfrage, Untätigkeitsrüge u.a.

Schreiben hier downloaden. Die Anlagen dazu findest Du hier.

13. Mai 2024

Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgrund des Verdachts der Strafvereitelung im Amt.

Schreiben hier downloaden.

13. Mai 2024

Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – vermutlich angestoßen durch meinen Anruf.

Schreiben hier downloaden.

15. Mai 2024

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, Oberstaatsanwalt Leber, sieht keinen Handlungsbedarf und leitet keine Ermittlungen ein. Für mich drängt sich hier der Verdacht der Strafvereitelung im Amt auf. Herr Leber reduziert die Strafanzeige auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Er versäumt es auch nicht, darauf hinzuweisen, dass auch immer zum Tragen kommt, wer eine Anzeige stellt und wie sich dieser in der Vergangenheit verhalten hat. Ich verstehe dies so, dass man als kritischer Denker, der in der Vergangenheit einige Mal Dinge zur Anzeige gebracht hat, bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden ganz offensichtlich nicht ernst genommen wird. Wurden die gelieferten Informationen überhaupt betrachtet? Aus meiner Sicht nicht, denn ansonsten käme eine Staatsanwaltschaft nicht umhin, Ermittlungen einzuleiten, denn die Beweislast ist riesig und das Verbrechen gut dokumentiert.

Überschnitten hat sich das ganze mit der Übermittlung der Informationen zu den RKI Files zu dieser Sache. Ich bleibe dran, werde hier Widerspruch einlegen und ggf. eine Anzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt stellen. Ggf. handelt Herr Leber aber auch auf Weisung. Dann muss das auf den Tisch.

Hier das Schreiben.

02.06.2024

Strafanzeige gegen BGM Lauterbach:

11.06.2024

Widerspruchsschreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

Das Schreiben kann hier gelesen werden:

09.07.2024

Schreiben Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

Das Schreiben kann hier gelesen werden.

Kommentar: Nachdem die Staatsanwaltschaft Baden-Baden der Strafanzeige „keine Folge gegeben“ hat, schließt sich nun auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe der Entscheidung aus Baden Baden an. In einem quasi Zweizeiler wird eine mit 200 Anlagen gespickte Strafanzeige weggeschmettert, als wäre nichts passiert. Das ist – und man kann es nicht anders sagen – die Bestätigung dessen, was in der Strafanzeige vermutet wurde, aber vor allem ein Schlag ins Gesicht aller Opfer des Corona-Terrors.

Oberstaatsanwältin Scheck unterzeichnet das Schreiben nicht und ihr Name steht darunter IM AUFTRAG.

Die Situation öffnet nun die Tore nach Den Haag.