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Impfende Ärzte sollten vor der sorglosen Verabreichung eines gentechnologischen Hochrisiko-Impfstoffs durch ein Behördenschreiben in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt sein. Ihre Haftung für Folgeschäden könnte nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) 30 Jahre andauern. Von Lothar Krimmel