ICC
Roth, Stephan 12. August 2024
Da die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, Oberstaatsanwalt Leber, als auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, dort Oberstaatsanwältin Scheck, der gestellten Strafanzeige keine Folge gegeben haben, ist nun der Weg „frei“, diese am ICC in Den Haag einzureichen.
Hierfür fordere ich aktuell (12.08.2024) von den Strafverfolgungsbehörden, sowie vom Amtsgericht Achern und der Stadt Achern Unterschrifts-beglaubigte Dokumente, um diese für die Niederlande zu legalisieren (Apostille). Die Formvorschriften dort sind sehr streng, vor allem aber muss ein Dokument unterzeichnet und die Unterschrift beglaubigt sein. Dies bedeutet, dass bspw. das Dokument zur Mitteilung, dass aus der Strafanzeige keine Folgen ergehen, vom Oberstaatsanwalt Leber unterzeichnet und seine Unterschrift direkt neben dieser beglaubigt sein muss. Die Urkundsbeamtin muss dabei bei der Unterzeichnung durch Herrn Leber anwesend sein. Erhalten habe ich von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden nach meiner ersten Anfrage eine Beglaubigung einer Kopie des Ursprungsdokuments, was jedoch lediglich den Inhalt, nicht aber die Unterschrift beglaubigt. Des Weiteren wurde dieses Dokument von einer Justizangestellten beglaubigt, welche sich aber dennoch als Urkundsbeamtin bezeichnet.
Oberstaatsanwältin Petra Scheck von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verzichtete gänzlich auf Tinte und „unterzeichnete“ lediglich gedruckt und IM AUFTRAG.
Sie zeigt sich ganz bewusst nicht verantwortlich für das mir zugesandte Schreiben. In wessen Auftrag sie unterzeichnete bleibt derzeit im Dunkeln, jedoch habe ich eine entsprechende Anfrage sowohl nach Baden-Baden als auch nach Karlsruhe gesandt.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, wie auch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhielten nun erneut jeweils eine Anfrage, zugestellt per Gerichtsvollzieher, mit einem Antrag zur Ausstellung Unterschrifts-beglaubigter Dokumente, sowie Antwort auf die Frage, ob die mitgeteilte Entscheidung durch Weisung(en) übergeordneter Personen fiel.
Hier die Schreiben
Staatsanwaltschaft Baden-Baden
8.08.2024 – Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
18.10.2024 – Schreiben an Generalstaatsanwalt Häberle, Peter
Nachdem bisher sämtliche Versuche, an ein ordentlich unterzeichnetes Dokument zu kommen bisher scheiterte, wende ich mich heute erneut und mit Frist und diesmal an Häberle, Peter persönlich, um die geforderte Unterschrift und Informationen zu erhalten.
Telefonisch gab man Auskunft, dass die Staatsanwaltschaft Schreiben nach außen nie unterzeichnet, das entsprechende Dokument in der Akte jedoch sehr wohl und nicht IM AUFTRAG unterzeichnet sei. Eine Akteneinsicht, oder eine Kopie dieses Dokuments könne die Staatsanwaltschaft jedoch nicht gewähren.
25.10.2024 Antwort Generalstaatsanwaltschaft
So, nun haben wir die Antwort. Ich werde so ohne weiteres keine Unterschrift von Frau Scheck erhalten. Und alles geht mit rechten Dingen zu? Herr Gehrmann, den ich im Übrigen nicht angeschrieben habe, schreibt, Frau Scheck hätte gezeichnet? Aber wo denn, ich sehe keine Unterschrift. Er schreibt auch, dass es korrekt war, IM AUFTRAG zu zeichnen. In wessen Auftrag wird mir leider – trotz Nachfrage – nicht mitgeteilt. Und eine Akteneinsicht – Pustekuchen. Was für ein Lotterladen!